Satzung

Satzung des Vereins OG Zeuthen II e.V. des Deutschen Anglerverbandes e.V.

Ordentliches Mitglied im Landesanglerverband Brandenburg e.V. des DAV e.V.

 

Von den Mitgliedern der OG Zeuthen II e.V. des DAV e.V. wurde heute mit Mehrheit der Stimmen folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Name, Sitz und Rechtsnachfolge des Vereins

 

Er ist ordentliches Mitglied im Landesanglerverband Brandenburg e.V. Im Folgenden OG Zeuthen II e.V. des DAV e.V. und hat nach geltendem Gesetz als einziger das Recht, diesen Namen zu tragen.

Der Verein hat seinen Sitz in 15738 Zeuthen, Grenzstrasse. Er ist unter der Nr. 238 im Vereinsregister des Landkreises Königs Wusterhausen eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Verein OG Zeuthen II e.V. des DAV e.V. ist Rechtsnachfolger des DAV Zeuthen II.

Der Verein OG Zeuthen II e.V. des DAV e.V. ist politisch, religiös und rassistisch neutral.

 

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

 

  1. Die OG Zeuthen II e.V. des DAV e.V. ist eine selbständige und freiwillige Vereinigung der Angelvereine des Landkreises Königs Wusterhausen. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Seine Leitung wird gewählt, arbeitet ehrenamtlich, ist gegenüber den Mitgliedern rechenschaftspflichtig. Die OG Zeuthen II e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

      2. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht, durch:

  • Hege und Pflege der an und in den Gewässern lebenden Tier- und Pflanzenarten.
  • Mitwirkung bei der Erhaltung und Schaffung gesunder Gewässer.
  • Die Hege und Pflege der Fischbestände unter Berücksichtigung eines besonderen Artenschutzprogramme.
  • Die Förderung des Castingsportes.
  • Die Förderung und Anleitung der Vereinsjugend.

      3. Die OG Zeuthen II e.V. ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

          Die OG Zeuthen II e.V. arbeitet auf der Grundlage der Verfassung und der geltenden Gesetze des Landes 

          Brandenburg, mit der Erwerbsfischerei, den entsprechenden wissenschaftlichen und staatlichen Institutionen und mit

          den Vereinigungen zusammen, welche sich für die Gestaltung der Landeskultur, dem Schutz der Natur und dem  

          Sport einsetzt.

 

§ 3 Zusammensetzung der Mitgliedschaft

 

Die OG Zeuthen II e.V. des DAV e.V. setzt sich zusammen aus:

 

  •  aus seinen ordentlichen Mitgliedern
  • seinem Vorstand
  • seinen Ehrenmitgliedern
  • seinen fördernden Mitgliedern

 

Ordentliche Mitglieder können in das Vereinsregister eingetragene und Vereine mit mindestens 15 Mitgliedern werden, welche diese Satzung sowie die Satzung und Ordnung des DAV e.V. und seines Landesangelverbandes Brandenburg e.V. anerkennen und im Rahmen ihrer Satzung danach handeln.

Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und im Auftrag und zum Nutzen seiner Mitglieder. Der Vorstand wird durch Mitglieder vorgeschlagen und durch eine Wahl bestätigt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Ehrenmitglieder können natürliche Personen werden, welche sich um die Interessen der Mitglieder oder des Natur- und Umweltschutzes verdient gemacht haben. Die Ehrenmitglieder werden durch den Vorstand vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung bestätigt. Sie sind beitragsfrei und verfügen über kein Stimmrecht innerhalb des Vereins.

Fördernde Mitglieder können natürliche Personen des öffentlichen Rechts werden, welche die Ziele und Zwecke des Vereins unterstützen und fördern. Sie werden durch den Vorstand aufgenommen und verfügen über kein Stimmrecht.

 

§ 4 Rechtsverkehr

 

Der Verein wird in seinem Rechtsverkehr nach innen und außen durch seinen Vorstand vertreten. Er besteht aus:

 

  • dem Vorsitzenden
  • dem Vizevorsitzenden
  • dem Schatzmeister

 

Vertretungsbefugt sind:

 

  • der Vorsitzende allein, oder
  • der Vizevorsitzende mit dem Schatzmeister gemeinsam.

 

§ 5 Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft in der OG Zeuthen II e.v. des DAV e.V. können nur natürliche Personen beantragen. Die Aufnahme regelt sich nach dem vorgeschriebenen Verfahrensweg des Statutes des Deutschen Anglerverbandes.

 

Die Beendigung der Mitgliedschaft regelt sich nach dem gleichen Verfahren.

 

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

Rechte

An den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, die Leitung zu wählen und in sie gewählt zu werden.

Die Grundmittel der OG Zeuthen II e.V. welche Vereinseigentum sind, gemeinnützig zu verwalten und zu nutzen.

Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen und die Abstimmung über die Behandlung zu fordern.

 

Pflichten:

 

An mindestens 5 Mitgliederversammlungen im Geschäftsjahr teilzunehmen.

Jährlich, den durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Beitrag und die dazugehörenden Umlagen zu entrichten.

Die OG-eigenen bzw. verwalteten Grundmittel pfleglich zu behandeln.

Die Satzung der OG Zeuthen II e.V., das Statut des Landesanglerverbandes Brandenburg des DAV e.V. anzuerkennen und danach zu handeln.

Kameradschaft und Hilfe gegenüber aller Mitglieder zu üben.

Darüber hinaus besteht die Pflicht durch tatkräftige Mitarbeit, die Aufgaben, Ziele und Zwecke der OG Zeuthen II e.V. zu unterstützen.

 

§ 7 Organe

 

Die OG Zeuthen II e.V. setzt sich aus folgenden Organgen zusammen:

 

  • die Mitgliederversammlung
  • die Jahreshauptversammlung
  • die Vorstandssitzung
  • die Tagung der Revisionskommission

 

§ 8 Beschluss

 

Beschlüsse der OG Zeuthen II e.V. werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie werden durch den Schriftführer protokolliert und unterzeichnet. In Abwesenheit des Schriftführers unterzeichnet ein vom Vorsitzenden bestimmtes Vorstandsmitglied.

 

§ 9 Finanzierung

 

Die OG Zeuthen II e.V. finanziert sich aus Beiträgen, Umlagen, Zuwendungen und Spenden. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 

§ 10 Auflösung der OG Zeuthen II e.V.

 

Die Auflösung der OG ist nur mit einem zweidrittel Mehrheitsbeschluss aller seiner Mitglieder auf gesetzlicher Ebene möglich.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Kreisangelverband des DAV e.V., der es unmittelbar aus ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 11

 

  1. Die Jahreshauptversammlung wird einmal jährlich, im 4. Quartal des laufenden Jahres durchgeführt. Mitgliederversammlungen finden einmal monatlich, an jedem 1. Freitag statt.
  2. Präsidiumssitzungen finden jeden 1. Freitag im Monat, eine Stunde vor Beginn der Mitgliederversammlung statt.
  3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind nicht erforderlich, da monatliche Mitgliederversammlungen durchgeführt werden.
  4. Einladungen zu Versammlungen und Veranstaltungen werden den Mitgliedern im Januar des laufenden Jahres für das gesamte Jahr, in Form eines Terminkalenders übergeben. Weiterhin stehen dem Verein im Ort 2 Schaukästen zur Verfügung, in denen wir Veranstaltungspläne der OG Zeuthen II e.V. aushängen.

 

Diese Satzung tritt mit dem 18.11.2005 in Kraft und wird durch die damit beauftragten Mitglieder der

OG Zeuthen II e.V. bestätigt.